Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verlängert das erfolgreiche ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST BEst) um ein weiteres Jahr. Öffentliche Träger der Jugendhilfe können sich ab sofort erneut für eine Teilnahme bewerben – spätestens jedoch bis zum 29. Januar 2027. Auch bestehende Projekte an den aktuell 75 Standorten in Deutschland können ihre Laufzeit bis 31. Dezember 2028 verlängern und weiterhin von der Förderung profitieren.
Seit dem Start im Sommer 2022 unterstützt das Programm bundesweit junge Menschen im Alter von 14 bis 26 Jahren, die sich in prekären Lebenslagen befinden. Ziel ist es, ihnen durch intensive sozialpädagogische Begleitung den Weg in ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Besonders angesprochen werden:
Care Leaver, also junge Menschen, die aus Pflegefamilien oder stationären Einrichtungen der Jugendhilfe kommen,
sowie „entkoppelte“ Jugendliche, die keine institutionellen Bindungen mehr haben und vielfach von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind.
Vier methodische Bausteine für eine ganzheitliche Unterstützung
Die Förderung basiert auf vier zentralen Bausteinen:
Aufsuchende Jugendsozialarbeit, z. B. durch Streetwork
Niedrigschwellige Beratungsangebote und Clearingstellen, die erste Anlaufpunkte bieten
Case Management, das individuelle Unterstützung und Koordination sicherstellt
Erprobung neuer Wohnformen, etwa nach dem Housing First-Ansatz
Die Maßnahmen helfen jungen Menschen dabei, zentrale Lebensbereiche wie Wohnen, Finanzen, soziale Beziehungen und Bildung zu stabilisieren und selbst zu gestalten.
Bundesweite Wirkung und neue Chancen für Kommunen
Das Programm wird mit bis zu 70 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Bis Mai 2025 konnten bereits rund 13.500 junge Menschen bundesweit erreicht werden – ein starkes Signal für die Bedeutung der kommunalen Jugendhilfe.
Teilnahmeberechtigt sind die öffentlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe, die auch für die Steuerung und Koordinierung der Maßnahmen verantwortlich sind. Die Umsetzung vor Ort erfolgt in enger Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe, Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Wohnungsbaugesellschaften und weiteren Partnern.
Jetzt dauerhaft bewerben!
Mit der neuen Förderrichtlinie vom 9. Mai 2025 wurde das Bewerbungsverfahren dauerhaft geöffnet. Interessierte Kommunen haben somit ab sofort die Möglichkeit, ihre Interessenbekundung einzureichen und ein Projektvorhaben zu starten – oder ein bestehendes Projekt zu verlängern.
Weitere Informationen zur Bewerbung, zur Förderrichtlinie und zur Umsetzung des Programms finden Sie unter:
jugend-staerken.de/just/programme/just-best
Informationen zum Beratungsforum JUGEND STÄRKEN, das Kommunen bei der Umsetzung begleitet und den fachlichen Austausch sowie die Qualifizierung der Fachkräfte unterstützt, finden Sie unter: beratungsforum-jugend.de
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